Allgemeine Vertragsbedingungen Mittagsbetreuung Hainschule
1. Vertragspartner
Die Vertragspartner sind die Mittagsbetreuung Hainschule Bamberg e.V., Ottostraße 2a, 96047 Bamberg, vertreten durch den Vorstand (nachfolgend Mittagsbetreuung Hainschule genannt) und der im Abschnitt „Erziehungsberechtigte/r“ eingetragenen Person.
2.Vertragsumfang
Die Betreuung beinhaltet die Aufsicht der Schulkinder gemäß dem Stundenplan, das heißt vom Unterrichtsende bis zum vertraglich vereinbarten Ende der Buchungszeit. Die Betreuung der Kinder erfolgt in Gruppen, es findet keine Einzelbetreuung statt. Bei vorzeitigem Schulschluss (z.B. Hitzefrei, Veranstaltungen etc.) kann die Mittagsbetreuung nur bei frühzeitiger Information durch die Schulleitung einspringen; ein Anspruch auf Betreuung in diesen Zeiten durch die Mittagsbetreuung besteht nicht.
3. Umfang der Betreuung
Betreuungszeiten
Die Betreuungszeiten sind vierfach gestaffelt. Gewählt werden kann zwischen einer Betreuung von 3 oder 5 Tagen, jeweils vom stundenplanmäßigen Unterrichtsende bis 16.00 Uhr oder 16:30 Uhr.
Mittagessen
Das Mittagessen wird von einem Caterer geliefert. Die Essenskosten sind nicht in den Betreuungskosten enthalten und werden für 3- bzw. 5 Tage-Buchung gesondert verrechnet. Hierbei werden die 38 Schulwochen auf 11 Monate gleichmäßig verteilt.
Das Mittagessen kann nur monatlich 5 Schultage vor Monatsende abbestellt werden. Eine Abbestellung ist nur insgesamt, nicht aber für einzelne Tage oder Wochen möglich.
Das Essensgeld wird in der Mitte des Kalendermonats durch den Verein eingezogen. Kosten für nicht in Anspruch genommene Mittagessen, sei es wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, werden nicht erstattet.
Die derzeit gültigen Kosten für das Essen.
Hausaufgaben
Im Rahmen der Mittagsbetreuung findet eine Hausaufgabenbetreuung statt. Dabei können die Kinder ihre Hausaufgaben in einer ruhigen Umgebung selbstständig anfertigen. Bei Bedarf können die Betreuer Hilfestellung geben. Eine Einzelbetreuung findet nicht statt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um eine Nachhilfe handelt.
Medikamentengabe
Unsere Mitarbeiterinnen können und dürfen nicht die Verantwortung für eventuelle Medikamentengaben übernehmen. Wenn das Kind in der Lage ist seine Medikamente selbständig einzunehmen, ist dies im Rahmen der Mittagsbetreuung möglich, erfolgt aber auf Risiko der Eltern.
Erkrankung
Bei Erkrankung müssen die Betreuer rechtzeitig telefonisch verständigt werden. Das gleiche gilt, wenn Ihr Kind außerplanmäßig nicht zur Betreuung kommt.
Sonstiges
Im Falle höherer Gewalt werden die wechselseitigen Vertragsverpflichtungen suspendiert und jeder Vertragspartner wird von seiner Leistungspflicht frei. Nach Wegfall des Ereignisses werden die Vertragspflichten wieder begründet.
Höhere Gewalt liegt beispielsweise in folgenden Fällen vor:
Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen / Schwerer andauernder Sturm / Zerstörung der Unterkunft / Sperrung des Gebäudes durch Dritte / Epidemie / Pandemie.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Es besteht aber Einigkeit darüber, dass zur Erhaltung der Mittagsbetreuung der Elternbeitrag für die ersten drei Monate bei Eintritt eines solches Falles fortgezahlt wird.
4. Aufsichtspflicht
Durch den Betreuungsvertrag übertragen die Eltern die Aufsichtspflicht für die Dauer des Aufenthaltes in der Mittagsbetreuung und bei möglichen Veranstaltungen der Mittagsbetreuung auf den Träger der Einrichtung. Dieser delegiert dann seine Aufsichtspflicht auf das pädagogische Personal.
Die Aufsichtspflicht beginnt, wenn das Kind den Gruppenraum betritt und sich bei der zuständigen Betreuerin gemeldet hat. Diese endet, wenn das Kind die Mittagsbetreuung verlässt, bzw. von den bevollmächtigten Personen abgeholt wird. Das pädagogische Personal wird mit den Kindern Rituale vereinbaren, die signalisieren, dass das Kind die Mittagbetreuung verlässt und damit die Aufsichtspflicht der Mittagsbetreuung enden soll. Die Eltern sollen ihre Kinder zur Einhaltung dieser Rituale anhalten.
5. Klärung der Abholberechtigten/Berechtigung alleine nach Hause zu gehen
Grundsätzlich müssen die Betreuerinnen im Vorfeld schriftlich darüber informiert werden, wer abholberechtigt ist. Bei Kindern, die alleine nach Hause gehen dürfen, muss das Kind seinem Entwicklungsstand nach in der Lage sein, den Heimweg allein zurück zu legen. Dies entscheiden die Eltern und geben dazu ebenfalls schriftlich ihre Einwilligung.
Der Träger und sein Personal haben grundsätzlich ihre Pflichten erfüllt, wenn sie das Kind in der vereinbarten Weise aus der Mittagsbetreuung entlassen.
6. Versicherungsschutz
Ihr Kind ist bei Unfällen in der Schule, auf dem Heimweg und bei allen Aktivitäten im Rahmen der Mittagsbetreuung innerhalb und außerhalb des Schulgrundstückes unfallversichert. Für Sachschäden z.B. Kleidungsstücke, Fahrräder und Spielzeug wird keine Haftung übernommen.
7. Vertragslaufzeit / Kündigung
Der Vertrag ist unbefristet. Kündigungen und Umbuchungen sind jeweils zum Schulhalbjahr (28./29.02) und zum Schuljahresende (31.07.) mit einer Frist von 1 Monat schriftlich möglich. Der Vertrag endet automatisch, wenn das betreute Kind seine Grundschulzeit beendet. Aus wichtigem Grund (Schulwechsel) kann zum Monatsende gekündigt werden. Eine Aufstockung der Betreuungszeiten ist vorbehaltlich freier Kapazitäten jederzeit möglich.
Änderungen der Vertragsbestandteile müssen immer schriftlich erfolgen und von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden.
8. Vereinsmitgliedschaft
Die Unterzeichnenden sind/werden Mitglieder des Vereins ittagsbetreuung Hainschule e.V. Falls noch keine Mitgliedschaft besteht, erfolgt die Aufnahme mit Unterschrift unter den vorliegenden Vertrag. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Mitgliedschaft gilt unbefristet und kann nur zum Schuljahresende mit einer Frist von 1
Monat und nur schriftlich gekündigt werden.
9. Betreuungskosten und Mitgliedsbeträge
Der Jahresbeitrag für die Vereinsmitgliedschaft beträgt 40,- €; die einmalige Aufnahmegebühr 30,- €. Die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag sind jeweils im September fällig. Die aktuell gültigen und durch die Mitgliederversammlung festgelegten monatlichen Betreuungsgebühren sind in 12 Monatsraten fällig und werden zu Beginn jedes Kalendermonats abgebucht. Zusätzlich fallen ggf. die Kosten für das Mittagessen (siehe Punkt 3) an.
10. Mitteilung von Änderungen
Damit der Vorstand und das Betreuerinnenteam Sie im Notfall jederzeit erreichen können, bitten wir Sie, jede Änderung Ihrer Kontaktdaten (Anschrift, Email und vor allem Ihre berufliche und private Telefonnummer) unverzüglich schriftlich oder über die Homepage mitzuteilen.
Bitte teilen Sie uns auch Änderungen Ihrer Bankverbindung unverzüglich mit.
Wir freuen uns auf Ihr Kind und wünschen uns allen eine gute Zusammenarbeit, zum
Wohle Ihres Kindes.
Ihr Vorstand der Mittagsbetreuung Hainschule e.V. & Team